Das Bild zeigt einen Konferenztisch auf dem einzelne Papierunterlagen mit Grafiken und Text liegen. Im Fokus des Bildes ist ein Kugelschreiber in Nahaufnahme, im Hintergrund sind verschwommen die Konturen eines Computers und von Stühlen erkennbar.
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Pflichten im Umgang mit Verpackungen

Das Verpackungsgesetz (kurz: VerpackG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen. Ziele sind insbesondere der Schutz der Umwelt und ein fairer Wettbewerb. Das Verpackungsgesetz ist seit dem 1.1.2019 in Kraft und hat damit die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst. Ziele des Gesetzes sind, dass Recycling von Verpackungsabfällen weiter zu steigern, mehr Transparenz zu schaffen und damit auch die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu sichern.

Umfassende Informationen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks [Link]

Aufgrund der Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben wurde das VerpackG geändert. Die Neuerungen gelten seit dem 3. Juli 2021. Für Handwerksbetriebe sind vor allem

  • die Erweiterung der Registrierungspflicht,
  • die Erweiterung der Informations- und Nachweispflichten,
  • die Ausweitung der Pfandpflicht sowie
  • die Verpflichtung zum Angebot von Mehrwegalternativen beim Angebot von sog. Take-away-Speisen und Getränken in Einwegverpackungen und -bechern von Belang.

Weitere Informationen über das Verpackungsgesetz finden Sie unter unseren FAQs und Praxisbeispielen.  Auch stellt die Zentrale Stelle Verpackungsregister unter www.verpackungsregister.org ausführliche Informationen zur Verfügung. Diese hat neben Informationsblättern, Erklärvideos, Checklisten auch einen Schnell-Check zur Betroffenheit entwickelt.